Allgemeine Geschäftsbedingungen der Esento UG Ihre 90 Minuten Logistik
1. Geltung
Esento UG (im folgenden Esento) organisiert die taggleiche Abholung, Beförderung und Zustellung von Sendungen mit selbständigen Kurierunternehmen (in folge Systempartnern) innerhalb Deutschlands. Für alle diese Tätigkeiten, insbesondere hinsichtlich der Abfertigung, Behandlung, Lagerung, Umschlag, sowie sonstigen Besorgungen, Beförderungen von Sendungen, Ausführungen von Sonderaufträgen durch Esento gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ).
Die Geltung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausgeschlossen.
2.Gegenstand, Leistungen, Ausschlüsse
2.1 Die Beförderungsleistung von Esento beinhaltet die Abholung, die Beförderung und die Zustellung von Sendungen ( Pakete ) am selben Tag oder zu einer Bestimmten Uhrzeit bzw. zu einem bestimmten Zeitfenster. Als vertragskonforme Sendung zugelassen sind nur Packstücke mit den vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Inhalten, insbesondere den zulässigen Maßen und Gewichten. Weisungen, die nach Übergabe der Pakete vom Versender erteilt worden sind, müssen nicht befolgt werden. Die §§ 418 Abs. 1 bis 5 und 419 HGB finden keine Anwendung.
2.2 Esento führt die Paketbeförderungen aufgrund standardisierter Abläufe durch, die im Interesse des Versenders und Empfängers eine möglichst ökonomische und schnelle Beförderung gewährleisten. Die Pakete werden dabei auch als Sammelladung transportiert und können auch über automatische Bandanlagen sortiert werden. Bei Übernahme sowie bei der Ablieferung werden die Pakete regelmäßig gescannt. Datum und Uhrzeit werden dabei registriert. Weitere Schnittstellendokumentationen erfolgen nicht.
2.3 Die Auslieferung erfolgt je nach Leistungsart grundsätzlich im Rahmen der in den jeweils gültigen Preislisten genannten Laufzeit. Zustellungen auf nicht landgebundene Inseln sind von einer Laufzeitbindung ausgenommen, ebenso Sendungen, die dem Beförderungsmonopol gemäß § 51 PostG durch die Deutsche Post AG unterliegen.
2.4 Nachfolgend aufgeführte Güter und Sendungen (Pakete) sind von der Beförderung durch Esento und deren Systempartner ausgeschlossen:
a) Sendungen, deren Wert Euro 10.000,00 überschreitet, sofern der Wert einer Sendung Euro 520,00 überschreitet hat der Versender Esento vorab schriftlich darüber zu informieren, um im Einzelfall darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sendung Befördert werden kann, eine Beförderung der Sendung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Esento zu Befördern. Erfolgt dieses nicht, so ist die Beförderung der Sendung ebenfalls ausgeschlossen,
b) Sendungen, die in irgendeiner Weise einer besonders sorgsamen Behandlung unterliegen, wie z.B. nur stehend, nur auf einer Seite liegend oder besonders zerbrechlich transportiert werden können,
c) Pakete die geeignet sind, Personen zu verletzen oder Sachschäden zu verursachen, lebende oder tote Tiere, medizinische oder biologisches Untersuchungsgut, medizinische Abfälle, menschlich oder tierische sterbliche Überreste, Körperteile oder Organe,
d) Sendungen mit verderblicher oder temperarturgeführte Güter, lebende Tiere,
e) Arzneimittel,
f) Lebensmittel,
g) sowie Sendungen von außergewöhnlicher Bedeutung ( wie z.B Kunstgegenstände, Antiquitäten, Edelsteine, Briefmarken, Unikate, Gold-Silber oder sonstiger Schmuck, Geld oder begebbare Wertpapiere (insbesondere Schecks, Wechselwertpapiere, Sparbücher, Aktien bankbestätigte Schecks, Reiseschecks, oder sonstige Sicherheiten), Gutscheine und Eintrittskarten mit einem Wert von mehr als Euro 520,00, sonstige Güter, sofern sie einen höheren Wert als Euro 10.000,00 haben, Pakete, deren Inhalt ,Beförderung oder äußere Gestaltung gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen,
h) Telefonkarten (SIM-Karten, Pre-Paid-Karten etc.),
i) Schusswaffen und wesentliche Waffenteile im Sinne § 1 Waffengesetz sowie Munition,
k) Sendungen gefährlicher Güter aller Art, sofern deren Menge oder Beschaffenheit eine Freistellung für gesetzlich zugelassene Mindermengen nicht erlaubt, Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und sonstige Pakete, deren Beförderung oder Lagerung gegen geltendes Recht verstößt,
l) Pakete mit der Frankatur Unfrei.
2.5 Die stillschweigende Übernahme einer Sendung oder eine schriftliche Genehmigung eines Esento-Systempartners stellen keine Zustimmung zu einer Beförderung durch Esento entgegen eines Beförderungsausschlusses dar. Auf einem Paket angebrachte Beschriftungen oder Kennzeichen, die auf eine Beschaffenheit oder Paketinhalt hinweisen, gelten nicht als Inkenntnissetzen von Esento. Esento verfügt über keine Möglichkeiten der Sonderbehandlung.
2.6 Güter und Pakete gemäß Ziffer 2.4 e,f,h können im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an Esento und deren vorheriger schriftlicher Genehmigung zur Beförderung angenommen werden. Eine erteilte Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden. Beim Versand ins Ausland sind zusätzlich ausgeschlossen, persönliche Effekte, Tabakwaren, Spirituosen und Carnet AT A Waren.
3. Leistung, Übernahme, Ablieferung, Ersatzzustellung
3.1 Alle Transportleistungen erfolgen werktäglich gemäß der zuvor vereinbarten Ablieferzeit, (Zeitfenster). Alle Transportleistungen werden von Esento Systempartnern ausgeführt. Die Abholung der Sendungen erfolgt gegen eine Empfangsbescheinigung, in der die Anzahl der Sendungen, Zeitfenster und Größe dem Systempartner bescheinigt wird, nicht jedoch deren Wert oder Inhalt.
3.2 Esento ist befugt, aber nicht verpflichtet, Sendungen aus folgenden Gründen zu öffnen, zurückzusenden, zu verwerten oder zu vernichten:
a) Zwecks Sicherung des Inhalts einer beschädigten Sendung,
b) zur Ermittlung des auf anderen Weg nicht feststellbaren Empfängers,
c) zwecks Abwendung von Gefahren, die von einer Sendung für Personen oder Sachen ausgehen,
d) zwecks Feststellung, ob das Paket verderbliche Ware ( Gut ) enthält,
e) wenn der Zustand des Gutes eine sofortige Verwertung erfordert.
3.3 Wird der Empfänger beim Zustellversuch nicht persönlich angetroffen, ist der Versender im Interesse einer möglichst schnellen Zustellung damit einverstanden, dass die Sendung gegen Unterschrift eines Nachbarn des Empfängers oder einer im Haushalt oder im Betrieb des Empfängers anwesenden Person abgebeben werden kann. Nachbar ist eine Person, die im gleichen oder nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Falls auch dies nicht möglich sein sollte, unternimmt Esento einen zweiten Zustellversuch, wenn dieses durch den Versender oder Empfänger zuvor ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde. Andernfalls wird der Empfänger mittels einer zeitgleich ausgefüllten und in seine Empfangseinrichtung (in der Regel Briefkasten) eingelegten Be-nachrichtigungskarte detailliert darüber informiert, dass, wo und innerhalb welcher Frist er sein Paket abholen kann; bei Nichtabholung gilt im Verhältnis zu Esento die Annahme als verweigert.
3.4 Die Zustellung einer Sendung gilt auch dann als bewirkt, wenn die Sendung entsprechend einer schriftlichen Erlaubnis des Empfängers an einem von ihm benannten Ort abgestellt wurde.
3.5 Sendungen, die nicht zugestellt werden können oder deren Annahme vom Empfänger verweigert wurde, werden in derselben Leistungsart, die vom Auftraggeber für den Versand gewünscht wurde, an den Versender auf dessen Kosten gemäß der aktuellen Preisliste von Esento zurückgesandt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4. Pflichten des Auftraggebers (Versenders)
4.1Der Auftraggeber (Versender) hat bei Auftragserteilung darauf zu achten, dass Adresse, Telefonnummer und sonstige für eine ordnungsgemäße Zustellung erforderlichen Daten (Größe, Gewicht und andere erheblichen Angaben, die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags beitragen) von Versender sowie Empfänger angegeben sind.
4.2 Es sind alle erforderlichen Begleitpapiere vom Versender zu erstellen und Esento bzw. dem Esento-Systempartner zu übergeben.
4.3 Die Sendung (Paket) muss so verpackt sein, dass eine Beförderung ohne Beschädigung oder Verlust durchgeführt werden kann. Der Versender ist verantwortlich für eine dem Pakethandling im Rahmen moderner Logistik unter Einsatz entsprechender Beförderungstechnik gerecht werdenden, ordnungsgemäßen und beanspruchungsgerechten Verpackung der zu versendenden Güter. Insbesondere darf ein Zugriff auf den Inhalt der Sendung (Paket) nicht möglich sein, ohne dass die eindeutige Spuren an der Außenverpackung hinterlassen würde.
4.4 Sendungen (Pakete), die zur Beförderung ins Ausland nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von Esento aufgegeben werden, schließen die Beauftragung zur zollamtlichen Abfertigung nur ein, wenn die Beförderung ohne diese nicht durchzuführen wäre. Der Versender ist verpflichtet alle für den Zoll erforderlichen Papiere an den Auftragsempfänger zu übergeben. Wenn nichts anderes zuvor schriftlich vereinbart wurde, trägt der Versender (Auftraggeber) alle Kosten, die zur Zollabfertigung entstanden sind. Mit der Vorlage der erforderlichen Dokumente bestätigt der Auftraggeber ( Versender ), dass alle Erklärungen, Export und Importinformationen wahrheitsgetreu und richtig sind. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass unrichtige und betrügerischer Absicht abgegebene Erklärungen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, einschließlich Beschlagnahmung und Verkauf der Ware, haben können.
5. Aufrechnungsverbot
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
6.Haftung
6.1 Esento haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung entsteht, während sich das Packstück in der Obhut von Esento befindet, bis zu einem Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds (SZR) je kg des Rohgewichts des Paketes.
6.2 Esento haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangenen Gewinn oder Umsatzverluste, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Schäden, die durch Verzögerungen bei der Zoll- oder Luftfrachtabfertigung entstehen. Im Übrigen ist für Schäden, die durch schuldhafte Überschreitung der Lieferfrist entstehen, die Haftung von Esento auf einen Betrag von maximal EUR 520,00 pro Packstück begrenzt.
6.3 Bei Versendungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr finden die Haftungsbestimmungen der CMR Anwendung.
6.4 Die Abtretung der Ansprüche ohne Einwilligung des Auftragsempfängers ist ausgeschlossen.
7. Aufwendungsersatz
Beauftragt der Versender Esento mit der Entgegennahme ankommender Pakete oder der Einfuhr eines Paketes aus dem Ausland, so ist Esento berechtigt, aber nicht verpflichtet, diesbezügliche Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben sowie Spesen auszulegen. Der Versender ist zur Erstattung dieser Auslagen verpflichtet.
8. Datenschutz
Der Auftraggeber ( Versender ) ist mit der Datenerfassung, Verarbeitung sowie Übermittlung der Daten an staatliche Stellen oder Zollbehörden einverstanden. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz enthalten die gesonderten Datenschutz-Hinweise auf der Homepage von Esento.
9. Schriftform
Nebenreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für Änderungen dieses Schriftformerfordernisses.
10. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand
10.1 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) unwirksam sein, so wird hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Sinne möglichst nahe kommt.
10.2 Für die Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Kassel/Hessen.
( Stand: Juni 2014 )